
Minderjährige Soldaten in der Bundeswehr
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Bei der Bundeswehr dürfen junge Menschen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, Freiwilligen Wehrdienst leisten oder als Zeitsoldaten eine Ausbildung beginnen. Dabei hält sich die Bundesrepublik Deutschland vollumfänglich an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen wie die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. 2016 war die Mehrheit der Schulabgänger in Deutschland noch nicht volljährig. Damit 17-Jährige, die sich für einen Eintritt Weiterlesen…