Traditionserlass Helmut Lent Kaserne Rotenburg Wümme

Kleine Anfrage der Linken 18/13284

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13284 18. Wahlperiode 09.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13172 – Diskussion über die Umbenennung der Lent-Kaserne in Rotenburg und weiterer Kasernen der Bundeswehr (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12353) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Presseoffizier Marco Meyer gibt Entscheidung bekannt   In der Diskussion um die Namensgebung der Lent-Kaserne in Rotenburg haben sich die Bundeswehrsoldaten gegen eine Umbenennung ausgesprochen. „Die Soldaten haben mehrheitlich für die Beibehaltung des Namens gestimmt“, wird Presseoffizier Marco Meyer zitiert (Weserkurier vom 15. Mai 2017). Der Namensgeber , Wehrmachts-Oberst Helmut Lent, hatte zu den am höchsten dekorierten Offizieren des Nazireiches gehört. Während – wenige – andere Offiziere der Wehrmacht jedenfalls in der Endphase des Regimes auf Abstand zu diesem gingen oder sich vereinzelt an Widerstandsplanungen beteiligten, äußerte Helmut Lent bis zuletzt Durchhalteparolen. Die Entscheidung, einen solchen Offizier , der alles für eine Verlängerung des Naziregimes gab, als Namensgeber beizubehalten , offenbart ein bedenkliches Geschichtsbild. Es steht zu befürchten, dass dies rechtsextremen Einstellungen in der Truppe weiter Auftrieb verleiht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen aus den bisherigen Darlegungen der Bundesregierung (insbesondere auf Bundestagsdrucksachen 18/12353 und 18/12736), dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Entscheidung der Soldaten in Rotenburg nicht ohne weiteres akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12353 hat der Diskussionsprozess in Rotenburg nach Angaben der Bundesregierung noch angedauert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2); offenbar gab es hier eine zeitliche Überschneidung, denn am 15. Mai 2017 meldete der „Weserkurier“ bereits die für Helmut Lent votierende Entscheidung. Weg mit der Wehrmacht: Neue Namen für Kasernen Nahezu zeitgleich plädierte die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen allerdings öffentlich dafür, zumindest drei Namensgeber der Wehrmacht abzuschaffen, darunter neben Hans-Joachim Marseille und Erwin Rommel auch Helmut Lent (vgl. NDR, 14. Mai 2017: „Weg mit der Wehrmacht: Neue Namen für Kasernen“). Vorabfassung – w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13284 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auf Bundestagsdrucksache 18/12736 (Antwort zu Frage 16) teilte die Bundesregierung Mitte Juni 2017 mit, man habe entschieden, den Prozess der Meinungsbildung zum Thema Kasernenbenennungen „überall dort erneut anzustoßen , wo Kasernen nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten .“ Es gelte, „bei den Bundeswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungsprozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu treten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen sein.“ Die Fragestellerinnen und Fragesteller finden das Vorgehen, so lange Meinungsbildungsprozesse anzustoßen, bis die aus Sicht des Bundesministeriums „richtige“ Entscheidung herauskommt, befremdlich, zumal aus ihrer Sicht keine neuen Umstände aufgetreten sind, die eine Neubewertung der naziunterstützenden Haltung Helmut Lents oder anderer Namensgeber aus Wehrmachtszeiten erfordern würden. Ausdruck der Wehrmachtsaffinität und eines problematischen Geschichtsbildes Wenn die an der Entscheidung beteiligten Soldaten der Bundeswehr nicht von sich aus und freiwillig bereit sind, sich von solch einem schlechten Vorbild zu distanzieren, müsste das Bundesministerium entweder eine Namensänderung durchsetzen oder den alten Namen lassen und ihn als nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller authentischen Ausdruck der Wehrmachtsaffinität und eines problematischen Geschichtsbildes in der Truppe stehen lassen. Die Öffentlichkeit wüsste dann wenigstens, woran sie ist. Zu fragen ist gleichwohl danach, welche strukturellen Ursachen dieser Zustand hat und welche Schlussfolgerungen für die bundeswehrinterne Bildung sich daraus ergeben. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragestellerinnen und Fragesteller befassen sich in der Nachfrage erneut mit dem Verhältnis der Bundeswehr zum ehemaligen Wehrmachtsangehörigen Helmut Lent, der im Zweiten Weltkrieg Dienst leistete und im Jahre 1944 bei einem Flugzeugabsturz verstarb. Nach Helmut Lent ist seit 1964 eine Liegenschaft der Bundeswehr in Rotenburg (Wümme) benannt. Zudem wird nach dem Sachstand weiterer Meinungsbildungsprozesse zu Kasernennamen sowie dem Verlauf dieser Verfahren gefragt. Die Bundesregierung legte den grundsätzlichen Verlauf dieser Verfahren zuletzt bereits ausführlich in der Bundestagsdrucksache 18/12353 vom 16. Mai 2017 und der Bundestagsdrucksache 18/12736 vom 15. Juni 2017 dar. Die „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr “ vom 20. September 1982 sind als Anlage 7.3 Bestandteil der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2600/1 Innere Führung. Diese Richtlinien sind in Bezug auf die Benennungen von Liegenschaften der Bundeswehr in Verbindung mit der ZDv A-2650/2 Benennung von Liegenschaften auszulegen. Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2600/1 und die Innere Führung. In der ZDv A-2650/2 ist das Verfahren bei Benennungen bzw. Umbenennungen von Liegenschaften der Bundeswehr geregelt. Demnach ist bei einem solchen Meinungsbildungsprozess die zentrale Frage, ob für die Angehörigen der Bundeswehr vor Ort der Name sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständnisses der Bundeswehr ist oder nicht. Ist diese Frage entschieden, ein dann gestellter Antrag auf Umbenennung der Liegenschaft von der Leiterin oder dem Leiter des Organisationsbereiches gebilligt und das Einvernehmen mit der Kommune hergestellt, kann ein Antrag auf Umbenennung über den jeweiligen Organisationsbereich beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zur Genehmigung vorgelegt werden. Vorabfassung – w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13284 Die durch den Anstoß aus dem BMVg laufenden Meinungsbildungsprozesse entsprechen dem in der Vorschrift „Benennung von Liegenschaften“ geregelten Grundsatz, wonach die Auswahl des Namens den in der Liegenschaft stationierten Dienststellen mit deren Angehörigen obliegt. Die kommunalen Gremien und Behörden des Standortes werden dabei umfassend beteiligt. Über den Ablauf des internen Prozesses entscheiden die Dienstellenleiter und Kommandeure vor Ort. Dieses Vorgehen entspricht den Prinzipien der Inneren Führung sowie ihrem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und hat sich bewährt. Namen müssen demTraditionsverständnis der Bundeswehr entsprechen Das Verfahren zur Benennung und Umbenennung von Liegenschaften der Bundeswehr gewährleistet, dass dem BMVg Namensvorschläge vorgelegt werden, die die Unterstützung von allen am Prozess Beteiligten finden und dem Traditionsverständnis der Bundeswehr entsprechen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, in die laufenden Meinungsbildungsprozesse einzugreifen. 1. Wie genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung zur Beibehaltung des Kasernennamens am Standort Rotenburg getroffen worden? a) Welche Gremien bzw. Einzelpersonen (Vertrauenspersonen, Dienststellenleitung , Kommandeur, Personalvertretung usw.) haben jeweils welche Entscheidung getroffen (bitte angeben, ob die Entscheidung bei Gremien einstimmig verlief bzw. wie das Abstimmungsergebnis lautete, und wie […]

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