Im Oktober 2016 traten der Bürgermeister der Stadt Rotenburg Andreas Weber (SPD) und der Landrat Hermann Luttmann (CDU) vor die Presse und kündigten Beschlussvorlagen an, die sich für die Beibehaltung des Namens der Lent-Kaserne aussprachen. Luttmann sagte dazu: “Handfeste Beweise, dass es sich bei Lent um einen Anhänger des Nationalsozialismus handelte, liegen nach den neuesten Erkenntnissen nicht vor.” Die Vorlage weist auf die Aktivität einer Rotenburger Initiative hin : “Eine örtliche Initiative hat daraufhin Kontakt zum Bundesministerium der Verteidigung und den Bundestagsabgeordneten Klingbeil und Grindel aufgenommen.”
Keine Einmischung “von oben” ?
Es wird die Bundesverteidigungsministerin Ursula v.d. Leyen zitiert mit den Worten “Das Bundesministerium der Verteidigung sehe keine Veranlassung, in den Meinungsbildungsprozess einzugreifen”.
Gemäß der Zentralen Dienstvorschrift für “Innere Führung”, liegt die Verantwortung für die Innere Führung bei den Vorgesetzten. Auszüge daraus:
“Die Vorgesetzten leben Innere Führung vor und tragen eine besondere Verantwortung für die Gestaltung der Inneren Führung in allen Bereichen des militärischen Dienstes. Von ihren Soldatinnen und Soldaten werden sie als die vornehmsten Träger der Inneren Führung im Dienstalltag wie im Einsatz wahrgenommen. Sie haben damit großen Einfluss auf den Geist der Truppe und gestalten ihr dienstliches Umfeld, indem sie mit Umsicht führen, durch Vorbild erziehen und mit Leidenschaft ausbilden.”
“Menschenführung, politische Bildung sowie Recht und soldatische Ordnung stellen die hauptsächlichen Gestaltungsfelder für die Vorgesetzten dar, weil sie damit unmittelbar und nachhaltig ihre Soldatinnen und Soldaten führen und ausbilden.”
“Politische Bildung ist eine weitere Kernaufgabe aller Vorgesetzten und gesetzliche Verpflichtung der Disziplinarvorgesetzten.”
Im Anhang der Zentralen Dienstvorschrift für “Innere Führung” befindet sich der Traditionserlass von 1982.
Anlagen zur Vorlage und Begründungen
Als Anlage der Vorlage des Kreistagsbeschlusses finden sich zwei Gutachten /Stellungnahmen des MFGA / ZMSBw, zusammengefasst in dieser Anlage.

Auszug aus dem Gutachten von 2004
Das Gutachten von Schmidt (2004) lag der der Entschlussvorlage nicht bei. Die Einordnung Lents innerhalb des Traditionserlasses von 1982 wird getroffen mit der Formulierung ” Auch wenn nach heutigen Maßstäben aufgrund neuer Erlasslage die Benennung der Rotenburger Kaserne nach Helmut Lent und neuer Erlasslage nicht mehr in Frage kommen sollte, stellt die Umbenennung eine schwerwiegende nicht gerechtfertigte Belastung seines Ansehens dar.” und “Handfeste Beweise, dass es sich bei Lent um einen Anhänger des Nationalsozialismus handelte, liegen nach den neuesten Erkenntnissen nicht vor.”
Wie die Vorlage in der Einleitung schreibt, erfolgte die Einleitung des Findungsprozesses , da Helmut Lent im Lichte des Traditionserlasses nicht als beispielgebende Person galt: Kasernenkommandant Vogel führte seinerzeit aus “Solche Umbenennungen seien aus Sicht der Bundeswehr dort geboten, wo die derzeitige Namensgebung nicht mehr den Anspruch auf Sinnstiftung für den Dienst in der Bundeswehr im Sinne des Traditionserlasses erfülle.” Dort heißt es unter dem Punkt 29: “Kasernen und andere Einrichtungen der Bundeswehr können (…) nach Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben.”.
Weiter führte Kasernenkommandant Vogel aus:
Bei der Beurteilung, ob Persönlichkeiten der deutschen Militärgeschichte für die Bundeswehr überlieferungswürdig sind, könnten nicht nur soldatische Haltung und militärische Leistungen zugrunde gelegt werden, so Vogel. Ausschlaggebend sei vielmehr, ob ihre Gesamtpersönlichkeit und ihr Gesamtverhalten beispielgebend in die heutige Zeit hineinwirkten.”
Weiter wird das Procedere beschrieben, dass von Seiten der Bundeswehr für die Änderung von Kasernennamen gilt: “Nachdem ein Einvernehmen zu einem Namensvorschlag erzielt wurde – innerhalb der Kaserne soll über die eingegangenen Namen abgestimmt werden –, sei die Zustimmung des Inspekteurs des Heeres einzuholen. Darüber hinaus werde auch das Einvernehmen mit der Stadt Rotenburg angestrebt.”
Für die SPD Fraktion sagte deren Fraktionssprecher Bernd Wölben: “Wir haben die Frage durchaus kontrovers diskutiert. Das hat auch mit der Kurzfristigkeit der Vorlage zu tun. Da wir insgesamt das Thema aber für wichtig halten, sollte den Abgeordneten die Möglichkeit zugestanden werden, sich noch ausführlicher selbst zu informieren. Eine Eilbedürftigkeit können wir nicht erkennen. Darum halten wir es für vernünftig, dem neuen Kreistag die Beschlussfassung zu überlassen. ” Und so fand ein Antrag, diese Entscheidung zu vertagen eine Mehrheit im Kreistag.