Die Umbenennung von Kasernen
Bei Kasernenbenennungen folgt die Bundeswehr dem Ansatz, Namensgebungen in einem Prozess “von unten” zu initiieren – also mit Beteiligung der betroffenen Bundeswehrsoldaten am Standort. Grundlage für diesen Ansatz sind das Leitbild des mündigen “Staatsbürgers in Uniform” und die Grundsätze der Inneren Führung
Diskussion und Meinungsbildung
Gegenwärtig gibt es Diskussionen zum Traditionsverständnis. Tradition wird im Traditionserlass von 1982 als Überlieferung von Werten und Normen definiert. Daher wurde entschieden Diskussion und Meinungsbildung an den Standorten erneut anzustoßen, bei denen Kasernennamen einen Bezug zu Wehrmachtsangehörigen haben, die sich nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr befinden könnten. Das Ziel dabei ist, grundsätzlich zu prüfen, ob diese Benennungen “sinnstiftend” im Sinne des Traditionsverständnisses der Bundeswehr sind, oder (falls das nicht der Fall ist) eine Umbenennung der Kaserne zu erfolgen hat. Daher wurde von Seiten der Bundeswehr die Initiative ergriffen, bei den Bundeswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungsprozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu treten.
Traditionserlass ist Grundlage für Namensänderungen
Bislang ist der Traditionserlass von 1982 die Richtschnur in Traditionsfragen. Dieser Traditionserlass befindet sich jedoch in Überarbeitung. Der Entwurf des neuen Traditionserlasses wurde mittlerweile veröffentlicht und wird derzeit (Dez. 2017) abschließend beraten. Der Traditionserlass dient auch in Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift „Benennung von Liegenschaften der Bundeswehr“ als Grundlage für die Namensänderungen von Kasernen. Diese wird in der Bundesdrucksache18/2167 wie folgt beschrieben:
Bei der Auswahl von Persönlichkeiten sind Namensgeber zu wählen, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben. Die Auswahl des Namens obliegt den in der Liegenschaft stationierten Truppenteilen und Dienststellen. Der Kasernenkommandant bzw. die Kasernenkommandantin stimmt den Namensvorschlag mit den Kommandeuren und Dienststellenleitungen sowie den Personalvertretungen und/oder Gremien der Vertrauenspersonen der in der Kaserne untergebrachten Truppenteile und Dienststellen ab. Eine Abstimmung im Sinne einer geheimen Wahl ist hingegen nicht vorgesehen. Besteht in der Liegenschaft Einvernehmen zu einem Namensvorschlag, so ist die Zustimmung der Leitung des zuständigen Organisationsbereiches (z. B. des Kommandos Luftwaffe) auf dem Dienstweg einzuholen. Die kommunalen Gremien und Behörden des Standortes sind anschließend zu beteiligen. Ist die Benennung nach einer verstorbenen Persönlichkeit beabsichtigt und besteht zu dem Namensvorschlag Einvernehmen mit den kommunalen Gremien und Behörden, so ist danach die schriftliche Zustimmung der nächsten Angehörigen des beabsichtigten Namensgebers einzuholen. Der so abgeklärte und von allen Beteiligten getragene Namensvorschlag ist anschließend auf dem Dienstweg der Bundesministerin oder dem Bundesminister der Verteidigung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Bundeswehr prüft besonders seit 1995 Kasernennamen. Im Zuge dessen wurden bis 2016 insgesamt 16 Kasernen umbenannt. Grund dafür: Die Namensgeber der Kasernen waren vor dem Hintergrund der beiden genannten Vorschriften nicht mehr sinnstiftend für die Bundeswehr in dieser Zeit. Dieser Prozess führte in der Vergangenheit zu verschiedenen Umbenennungen von Kasernen. Einige Beispiele für solche Umbenennungen sind:
- die einstige Dietl-Kaserne im bayerischen Füssen in Allgäu-Kaserne. Eduard Dietl war Generaloberst und Gebirgsjäger. Seine Rolle in der NS-Zeit wurde zunehmend als problematisch erachtet.
- die General-Kübler-Kaserne in Mittenwald einen neuen Namen: Sie wurde in Karwendel-Kaserne umbenannt. General Ludwig Kübler spielte im Zweiten Weltkrieg eine umstrittene Rolle.
- die damalige General-Konrad-Kaserne in Bad Reichenhall mit Hochstaufen-Kaserne einen neuen Namen. Die Kaserne war ursprünglich nach dem General der Gebirgstruppe, Rudolf Konrad, benannt, dessen Handlungen während des Zweiten Weltkrieges nicht mehr vereinbar mit dem Traditionsverständnis der Bundeswehr galten.
- die General-Fahnert-Kaserne in Karlsruhe wurde in Kirchfeld-Kaserne umbenannt.
Weitere Umbenennungen seit 1995 waren die Rüdel-Kaserne in Rendsburg neu benannt in „Feldwebel-Schmid-Kaserne (2000, Standort 2010 aufgegeben), die Mölders-Kaserne in Visselhövede in Kaserne Lehnsheide (2005), die Frankenstein-Kaserne in Pfungstadt in Major-Karl-Plagge-Kaserne (2008), die Lettow-Vorbeck-Kaserne in Leer in Evenburg-Kaserne (2010), die Medem-Kaserne in Holzminden in Pionier-Kaserne am Solling (2013), die General-Hüttner-Kaserne in Hof in Oberfranken-Kaserne (2013), die Albertstadt-Kaserne in Dresden in Graf-Stauffenberg-Kaserne (2013), die Generaloberst-von-Fritsch-Kaserne in Pfullendorf in Staufer-Kaserne (2013), die Gallwitz-Kaserne in Aachen in Dr. Leo Löwenstein-Kaserne (2013), die General-Hans-Graf-von-Sponeck-Kaserne in Germersheim in Südpfalz-Kaserne (2015), die General-Delius-Kaserne in Mayen in Oberst-Hauschild-Kaserne (2015), die Harz-Kaserne in Blankenburg in Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne (2016) benannt. Ein weiteres Beispiel aus jüngerer Zeit ist die General-Thomsen-Kaserne, die in Südtondern-Kaserne umbenannt wurde:
Beispielgebend für unsere Zeit
Grundsätzlich können Kasernen der Bundeswehr mit Zustimmung des Verteidigungsministeriums nach bereits verstorbenen Persönlichkeiten der Geschichte, nach Landschaften, Regionen, Gemarkungen sowie nach Truppengattungen benannt werden. Bei der Auswahl von Persönlichkeiten der Geschichte sind Namensgeber zu berücksichtigen, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben. Bei der Beurteilung, ob Persönlichkeiten der deutschen Militärgeschichte für die Bundeswehr überlieferungswürdig sind, können nicht nur soldatische Haltung und militärische Leistungen zugrunde gelegt werden. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob ihre Persönlichkeit und ihr gesamtes Verhalten beispielgebend in unsere Zeit hineinwirken.
Klar geregeltes Verfahren
Die Initiative für die Benennung einer Kaserne liegt grundsätzlich bei der dort stationierten Truppe.
- Der Kasernenkommandant stimmt den beabsichtigten Namensvorschlag mit den Kommandeuren und Dienststellenleitern der in der Kaserne untergebrachten Truppenteile und Dienststellen ab.
- Besteht bei der Truppe Einvernehmen zu einem Namensvorschlag, so ist die Zustimmung des Inspekteurs des zuständigen militärischen Organisationsbereiches auf dem Dienstweg einzuholen.
- Anschließend ist die Stadt oder Gemeinde, bei der sich die Kaserne befindet, zu beteiligen.
- Ist die Benennung nach einer verdienten Persönlichkeit beabsichtigt, so ist danach die schriftliche Zustimmung der nächsten Angehörigen oder Nachkommen des zukünftigen Namensgebers einzuholen.
- Der so abgeklärte und von allen Beteiligten getragene Vorschlag zur Benennung wird dem Verteidigungsministerium zur Genehmigung vorgelegt.
- Ist diese Genehmigung erteilt, wird die Namensgebung der Liegenschaft durch die Dienststellen vor Ort unter feierlicher Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
- Erst mit diesem feierlichen Akt ist die Namensgebung abgeschlossen.
Die Benennung erlischt mit Aufgabe der Liegenschaft durch die Bundeswehr.