Handwerkliches Können reicht alleine nicht
Einzelne Angehörige der Wehrmacht und der NVA können zwar in das Traditionsgut der Bundeswehr aufgenommen werden können. Hierbei sei jedoch eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Es wird zudem eine Abwägung nötig sein. Diese müsse die Frage persönlicher Schuld, besondere Verdienste um den Aufbau der Bundeswehr, eine Leistung, die vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart wirkt, wie zum Beispiel die Beteiligung am militärischen Widerstand gegen das NS-Regime, die Auflehnung gegen die SED-Herrschaft oder besondere Verdienste um die Armee der Einheit berücksichtigen. Diese Anforderung geht über die bisherigen Anforderungen hinaus – sowohl vom Umfang, als auch vom Detailgrad.
Diese Kriterien sollen auch für die Namensgebung Anwendung finden. Kasernen- und Verbandsnamen werden den Anforderungen des neuen Erlasses entsprechen müssen. Somit ist absehbar, dass einige derzeit diskutierte Kasernennamen, wie z.B. die Lent-Kaserne selbst dann geändert werden müssen, wenn sich z.B. die Soldaten am Standort oder Kommunalpolitiker für die Beibehaltung aussprechen.
Neuer Schwerpunkt für das die Elemente der Traditionspflege der Bundeswehr soll der reiche Fundus ihrer eigenen Geschichte werden – und somit wurde die 60 Jahre ihres Bestehens als künftiger zentraler Bezugspunkt festgelegt.