Neuer Traditionserlass mit Defiziten
Arbeiten am Entwurf sind abgeschlossen
Im November wurden schließlich die Arbeiten am Entwurf für einen neuen Traditionserlass abgeschlossen. Das Papier wurde an das Parlament und die Dienststellen der Bundeswehr weitergeleitet. Ursprünglich sollte der Erlass Ende des Jahres vom Verteidigungsministerium in Kraft gesetzt werden, doch daraus wird angesichts der schwierigen Regierungsbildung nichts mehr. Für den Militärhistoriker Detlef Bald handelt es sich um einen beachtenswerten Entwurf. Er ziehe in einer “fast mustergültigen Weise die Werte des Grundgesetzes für alle Fragen” heran.
Orientierung an Werten des Grundgesetzes
In dem Erlass-Entwurf heißt es, die Tradition der Bundeswehr sei Teil ihres Selbstverständnisses. Sie stärke den Rückhalt der Bundeswehr in der Gesellschaft. Bei der Frage, was traditionsstiftend ist, sind die Werte des Grundgesetzes der Maßstab.
In dem Tagesbefehl vom 10. Mai 2017 heißt es:
“Wir werden ebenso überprüfen, wie wir unsere Werte wahren und sie weitergeben. Dazu werden wir den Traditionserlass überarbeiten. Denn gerade im Umgang mit der Geschichte der Wehrmacht gibt es trotz eindeutiger Aussagen des gültigen Traditionserlasses von 1982 noch immer Unsicherheiten in der Anwendung. Hier müssen wir Handlungssicherheit geben.”
Bald moniert einige Schwachpunkte
Der Militärhistoriker Bald sieht den vorgelegten Erlass zwar grundsätzlich positiv. Für ihn hat sich die Verteidigungsministerin gegen andere konservative Vorstellungen in den Streitkräften durchgesetzt. Gleichwohl habe das Papier für Bald mehrere Schwachpunkte. Unter anderem werde in dem Erlass unzureichend dargestellt, dass die Bundeswehr in Bündnisstrukturen eingebunden sei.