“Zeitlos gültige soldatische Tugenden” gesucht
“Bestehende Benennungen müssen diesem Traditionserlass entsprechen“, heißt es knapp unter Verweis auf die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2650/2, wo das Verfahren geregelt ist. Dabei hatte Ursula von der Leyen selbst eingeräumt, es sei widersprüchlich, Wehrmachtshelme aus den Kasernen zu verbannen, wenn am Tor Namen wie Hans-Joachim Marseille oder Helmut Lent stehen. Beide waren Kriegshelden der Nazi-Propaganda, bis heute sind die Marseille-Kaserne in Appen und die Lent-Kaserne bei Rotenburg nach ihnen benannt.
“Für die Streitkräfte eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates ist die Wehrmacht als Institution nicht sinnstiftend.” Prinzipiell sei aber die Aufnahme einzelner Angehöriger der Wehrmacht ins Traditionsgut der Bundeswehr schon möglich. Hier müsse im Einzelfall entschieden werden. Man darf auf solche Einzelfälle und ihre Prüfung gespannt sein. Grundsätzlich mahnt der Traditionserlass, militärische Leistungen dürften nicht getrennt gesehen werden von den jeweiligen historischen Situationen und den politischen Zielen, denen sie dienten. Das soldatische Selbstverständnis dürfe “nicht allein auf rein handwerkliches Können im Gefecht reduziert” werden, so der Traditionserlass
[…] erneut betont, dass Können im Gefecht alleine nicht ausreichend ist. Trotzdem werden weiterhin zeitlose soldatische Tugenden diskutiert. Ein Teil der Diskussion befasst sich mit der Fragestellung, wie die auch hier […]
[…] einfach nur konsequent angewandt werden. In dem 35 Jahre alten Dokument ist zu lesen: “In der Traditionspflege der Bundeswehr sollen solche Zeugnisse, Haltungen und Erfahrungen aus der Geschichte bewahrt […]